Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
YouCard Kartensysteme GmbH (im Folgenden YouCard genannt)
und dem Vertragspartner über Lieferung von Produkten
(Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen).
Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages
in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
Vertragsschluss und Schriftform
Die Angebote von YouCard sind freibleibend. Technische Änderungen
sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich,
die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung
in Auftrag geben zu wollen, YouCard wird den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Bestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
YouCard ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
bei YouCard anzunehmen.
Bestellung, Bestätigung und Annahmeerklärung
erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, Email)
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden
oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird
im Bestätigungsschreiben im einzelnen bezeichnet.
Die Annahmeerklärung seitens YouCard kann auch durch
Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den
Vertragspartner erfolgen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer
von YouCard. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von YouCard zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts
mit dem Zulieferer von YouCard. Der Vertragspartner wird über
die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung
unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
Lieferbedingungen
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der YouCard GmbH
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen ( Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörung,
behördliche Anordnung usw. ), auch wenn sie bei Lieferanten
der YouCard GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten,
hat die YouCard GmbH auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
die YouCard GmbH, die Lieferungen bzw. Leistungen um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird der YouCard
GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen
ganz oder teilweise unmöglich, wird die YouCard GmbH
von der Lieferfrist frei.
Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung
sind ausgeschlossen, soweit der YouCard GmbH nicht Vorsatz
oder Grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die YouCard GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt.
Minder- und Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel
können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der
Lieferung beim Käufer von diesem schriftlich beanstandet
werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter
Beanstandung behebt die YouCard GmbH die Mängel nach
seiner Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung.
Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags
verlangen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist die YouCard GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die
YouCard GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung
Für Mängel der Leistung erbringt YouCard zunächst
nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Sofern YouCard die Erfüllung ernsthaft und endgültig
verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung
wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert,
die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner
unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl
nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen
der Haftungsbeschränkung (Ziffer 12) statt der Leistung
verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel erst
mit dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
als fehlgeschlagen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu.
Sofern YouCard die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung
nicht zu vertreten hat, ist der Vertragspartner nicht zum
Rücktritt berechtigt.
Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren
in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht,
wenn YouCard grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im
Falle von YouCard zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Eine
Haftung von YouCard nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
ebenfalls unberührt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende
Ansprüche unberührt.
Die Gewährleistungspflicht von YouCard entfällt,
wenn die an der gelieferten Ware auftretenden Mängel
auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher
Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder
auf Eingriffe oder Änderungen der gelieferten Ware
beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
YouCard vorgenommen wurden. Gleiches gilt bei der Durchführung
von Reparaturen durch nicht von YouCard autorisiertem Personal
sowie bei der Verwendung von anderen Programmen oder sonstigem
Zubehör, sofern es nicht von YouCard geliefert oder
zur Verwendung empfohlen wurde.
Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner
durch YouCard nicht. Bei Plastikkarten gilt, daß geringfügige
Farbabweichungen sowie Unter- bzw. Überlieferungen
bis zu 10% das Reklamationsrecht ausschließen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Gewährleistung
einen Zeitraum von 6 Monaten. Abweichend hiervon gilt für
die mit dem Drucker ausgelieferte Druckplatte ein kürzerer
Zeitraum, wenn vor Ablauf von 6 Monaten 50.000 Plastikkarten
(bei monochromen Farbbändern) bzw. 10.000 Plastikkarten
bei farbig bedruckten Karten (üblicherweise im Thermo-
Sublimationsverfahren YMCK bzw. YMCKO Farbband) bedruckt
wurden. Jegliche Garantie entfällt, wenn der Käufer
ohne Mitwirkung von YouCard eigenmächtig Reparaturen
oder Änderungen an dem Gerät vorgenommen hat.
Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen für Fehler
aufgrund von Unfällen, Störungen in der Stromversorgung,
außerhalb der angegebenen Grenzen liegenden Klimabedingungen,
unsachgemäßem Transport oder nicht ordnungsgemäßer
Handhabung durch den Käufer sowie für nachträglich
eingebaute Verschleißteile ( z.B. Druckplatten )
und beim Einsatz von Plastikkarten und Farbbändern,
die nicht über YouCard bezogen oder von YouCard empfohlen
wurden.
Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob für
den gedachten Verwendungszweck die von YouCard gelieferten
und/oder empfohlenen Plastikkarten und Geräte geeignet
sind. Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung
von Eigenschaften.
Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche
hinaus haftet die YouCard GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund
- nur, soweit YouCard Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für
Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst
entstanden sind.
Die Zusicherung der Eigenschaft Scan- bzw. Lesefähigkeit'
der mit YouCard-Systemen bedruckten und / oder kodierten
Plastikkarten gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
1) Das Gerät muß sich in technisch einwandfreiem
Zustand befinden.
2) Die Druckplatten und die Plastikkartentransportrolle
sind vom Kunden regelmäßig zu reinigen. Unabhängig
hiervon muß sich der Käufer mit Hilfe der auf
dem Markt erhältlichen Prüfgeräte von der
Scan- und Lesefähigkeit des Druckers selbst überzeugen.
YouCard erkennt keine Schadensersatzansprüche des
Käufers oder Dritte aufgrund von Scanunfähigkeit
oder Falschkodierung der mit schadhaften YouCard-Systemen
gefertigten Strichcode-, Magnetstreifen oder Chip- Plastikkarten.
Beginnend mit der Abnahme verpflichtet sich YouCard, die
erforderliche Betreuung des Gerätes durchzuführen
sowie Funktionsstörungen zu beheben. Hierzu muß der
Käufer das Gerät in der Originalverpackung zum
YouCard-Werk frei Wetzlar einsenden. Verlangt der Käufer
Betreuung an einem von ihm bestimmten Ort, stellt YouCard
Reise- und Servicekosten gemäß den jeweils geltenden
Sätzen in Rechnung.
YouCard empfiehlt den Abschluß eines Service- bzw.
Wartungsvertrages.
Eigentumsvorbehalt
YouCard behält sich das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner
vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich
zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, YouCard einen Zugriff
Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Vertragspartner
YouCard unverzüglich anzuzeigen.
YouCard ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder
bei der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Der Vertragspartner ist berechtigt,
die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern,
solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen
und Sicherheits- übereignungen sind unzulässig.
Der Vertragspartner tritt YouCard bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
YouCard nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
YouCard behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner
erfolgt stets im Namen und im Auftrag von YouCard als Herstellerin.
Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum von YouCard
stehenden Gegenständen, so erwirbt YouCard an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes
der von YouCard gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung.
Der Vertragspartner
verwahrt das (Mit-) Eigentum von YouCard unentgeltlich.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum der YouCard GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur,
den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner
im Verzug der Annahme ist.
Kosten und Risiko für eingesandte Teile, sei es zur
Bearbeitung oder als Muster, trägt der Vertragspartner.
Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit
des Vertragspartners und von diesem auf eigene Kosten zu
beschaffen.
Eigentum und Urheberrecht
Die von YouCard zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten
und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet
werden, Eigentum von YouCard und werden nicht ausgeliefert.
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte und
gewerbliche Rechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner
stellt YouCard von solchen Ansprüchen Dritter wegen
einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
Die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen
Daten werden gespeichert. Falls nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die YouCard
im Zusammenhang mit dem Auftrag unterbreiteten Daten und
Informationen als nicht vertraulich.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich
aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
sich ergebenden Streitigkeiten ist Wetzlar, wenn der Käufer
Vollkaufmann ist. YouCard ist jedoch berechtigt, das für
den Käufer ortszuständige Gericht zu wählen.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart, zahlbar
innerhalb von 14 Tagen netto Kasse. Reparaturrechnungen
sofort rein netto.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 05/05
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